Trotz des nun endlich gefallenen Niederschlages sei darauf hingewiesen, dass die Allgemeinverfügung weiterhin gilt. Der Landkreis Görlitz teilte mit:
„Aufgrund der extremen Dürre im vergangenen Jahr und den bisher ungenügenden Niederschlägen konnte keine Entspannung der Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern eintreten. In den Gewässern haben sich wie in 2019 sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist gegenwärtig nicht absehbar.
Die angespannte Wasserhaushaltssituation veranlasst den Landkreis Görlitz, als Untere Wasserbehörde, die Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern aufzufordern, ab sofort bis einschließlich 30. September 2020 oder bis auf Widerruf die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Gebrauch einzustellen. Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt ist die gebotene sparsame Verwendung von Wasser sicherzustellen. Vom Verbot ausgenommen sind gewerblich arbeitende Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe sowie Wasserentnahmen zum Zwecke der Viehtränke.“
Die zugehörige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Görlitz (www.kreis-goerlitz.de) abrufbar.