Der Landkreis Görlitz untersagt aufgrund der extremen Dürre im vergangen Jahr und den geringen Niederschlägen in diesen Jahr ab sofort die Wasserentnahme mit Pumpen von oberirdischen Gewässern. Das Wasserschöpfen per Hand bleibt zulässig. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September 2019 bzw. bis auf Widerruf bei einer absehbar anhaltenden Normalisierung der Situation in den Gewässern.